Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für die von uns angebotenen Leistungen von Speisen, Serviceleistungen, Personaldienstleistungen, dem Verleih von Partyzubehör und der Vermittlung von eigenen, als auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon oder Email bestellt hat.
- Lieferung von Speisen, Getränken
- Service- und Personaldienstleistungen
- Vermittlung von Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern
Grundlage für jeden Auftrag bildet die Offerte der Landfrauen Apéro-Gruppe OW GmbH. Allfällige Änderungen an der Offerte sind schriftlich festzuhalten.
Unser Angebot
Neben einem Standardsortiment bieten wir auch individuell zugeschnittene Wunschbuffets an.
- Das Buffet wird der Jahreszeit entsprechend dekoriert. Zusätzliche Dekorationswünsche erfüllen wir nach Absprache und Aufwand.
- Unser Standardangebot basiert auf der Mindestzahl von 30 Personen.
- Raumorganisation und allfällige Kosten dafür sind Sache des Kunden. Eine Liste mit Lokalitäten kann abgegeben werden.
- Wir bieten keine Serviceleistungen bei Produkten von Drittlieferanten an.
Saisonale Abweichungen
Die von uns angebotenen Speisen wie z.B. Obst unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen. Wir behalten uns vor, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Produkte ohne Preisänderung und nach Absprache mit Ihnen zu ersetzen.
Unsere Preise
- Die Preise verstehen sich exklusiv MwSt Preis- und Leistungsänderungen sowie Irrtümer behalten wir uns vor.
- Spezialwünsche werden nach Erfahrungswerten offeriert und nach effektivem Aufwand verrechnet.
- Wein und Getränke organisieren wir gerne für Sie. Der Verbrauch wird nach effektivem Aufwand (inkl. angebrochenen Flaschen) verrechnet.
- Gläser vermieten wir Ihnen gerne.
Lieferung ohne Betreuung des Buffets
- Möchten Sie unseren Lieferdienst in Anspruch nehmen, verrechnen wir eine Lieferpauschale von Fr. 30.00 (Kanton Obwalden). Ausserhalb des Kantons Obwalden beträgt die Lieferpauschale Fr. 50.00.
- Wenn das Leergut abgeholt werden muss wird eine Pauschale von Fr. 30.00 verrechnet.
- Der Kunde verpflichtet sich, sämtliches Leergut in gereinigtem und unbeschädigtem Zustand zurückzubringen. Bedarf es beim Leergut einer Nachreinigung, wird die Reinigungszeit mit Fr. 29.00/Stunde dem Kunden belastet.
- Fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert verrechnet.
Zahlungskonditionen
- Die Rechnung ist rein netto zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Erhalt.
- Werden andere Konditionen vereinbart, muss dies schriftlich im entsprechenden Bestellformular festgehalten werden.
Annullierung
- Muss der Anlass von Seiten des Kunden abgesagt werden, bitten wir um sofortige schriftliche Information.
Haftung
- Durch Kunden und deren Gäste beschädigtes oder verlorenes Inventar wird zum Wiederbeschaffungspreis verrechnet.
- Wir übernehmen keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und sonstige Vermögensschäden.
- Für Schäden an Mietobjekten, Räumlichkeiten und deren Infrastruktur, die durch das Verschulden des Kunden oder dessen Gäste entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung. Ebenso wie für das Verschulden von Drittpersonen.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Landfrauen Apéro-Gruppe OW GmbH kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
- Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Sarnen.
Diese Bestimmungen sind gültig ab 1. Januar 2018
Vielen Dank für Ihren Besuch bei der Landfrauen Apéro-Gruppe Obwalden GmbH.